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Zweiter Schritt: Verfahren auf gütlichem Wege.

Das Verfahren auf gütlichem Wege gilt als wichtigster Bestandteil der geführten Rückforderungsmaßnahmen.

Das Fehlen von termingerechten Zahlungen weist gewöhnlich auf finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners hin oder stellt oft den Versuch dar, auf diese Weise einen „Billigkredit” zu bekommen. Die Handlungen von AIF Kancelaria zielen darauf ab, von dem Schuldner eine Zusage über die Schuldrückzahlung zu erwirken sowie die Zahlung innerhalb von 10 Tagen zu vollstrecken.